Theorie & Praxis

Theoretischer Grundstoff

Unsere Fahrlehrer unterrichten Dich im theoretischen Grundstoff, den jeder Fahrschüler lernen muss. Darüber hinaus erhältst Du viele wertvolle Tipps und Informationen.

 

Der theoretischer Grundstoff setzt sich zusammen aus:

  1. Persönliche Voraussetzungen
  2. Rechtliche Rahmenbedingungen
  3. Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
  4. Straßenverkehrssystem und seine Nutzung
  5. Vorfahrt und Verkehrsregelungen 1
  6. Vorfahrt und Verkehrsregelungen 2
  7. Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise
  8. Andere Teilnehmer am Straßenverkehr
  9. Verkehrsverhalten bei Fahrmanöver
  10. Ruhender Verkehr (Halten und Parken)
  11. Verhalten in besonderen Situatinen
  12. Lebenslanges Lernen, folgen von Verkehrsverstößen

 

Zusätzlich kommen noch klassenspezifische Unterrichte hinzu.

Praktischer Unterricht

Die praktische Fahrausbildung erfolgt bei uns nach dem Stufenplan der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände.

Auf der Ausbildungsdiagrammkarte bekommst Du Auskunft über die einzelnen Ausbildungsschritte. Du kannst so jederzeit Deine persönlichen Leistungen erkennen und gezielt Probleme mit Deinem Fahrlehrer besprechen und beseitigen. Zusätzlich zu den Sonderfahrten (Pflichtstunden) kommen noch Ausbildungsfahrten (Übungsfahrten) dazu. 



Für die Klassen B, A und A1 (ohne Vorbesitz) sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:

  • 5 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
  • 4 Stunden à 45 Minuten auf Autobahn
  • 3 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit

 

Bist du bereits im Besitz der Führerscheinklasse A1, reduzieren sich die Sonderfahrten für Klasse A um 6 Doppelstunden.

 

Für die Klasse BE sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:

  • 3 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
  • 1 Stunde à 45 Minuten auf Autobahn
  • 1 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit

 

Für die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE erfährst Du die Anzahl der Sonderfahrten auf Anfrage.

 

Für die Klasse M, S, L und T sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben.