Führerscheinklassen

 

  • Mofa-Prüfbescheinigung: max. 25 km/h, Mindestalter: 15 Jahre

 

  • Klasse M: Zweirädrige Kleinkrafträder, max. 45 km/h, max. 50 cm³, Mindestalter: 16 Jahre

 

  • Klasse A1: Leichtkrafträder, max. 125 cm³, max. 11 kW, max. 80 km/h, Mindestalter: 16 Jahre
     
    Mit 18 Jahren keine Geschwindigkeitsbegrenzung mehr.

 

  • Klasse A: Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) bis max. 25 kW (34 PS), Hubraum mehr als 50 cm³, Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h Mindestalter: 18 Jahre. (Nach 2 Jahren Wegfall der Leistungsbegrenzung)

    Abweichend davon können Bewerber, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, die Klasse A ohne diese Beschränkung erwerben.

 

  • Klasse A Direkt: Direkteinstieg ohne Leistungsbegrenzung,  Mindestalter: 25 Jahre

 

  • Klasse S: Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, max 50 cm³ im Falle von Fremdzündungsmotoren, Elektrofahrzeuge max. Leermasse 350 kg (o. Masse der Batterien), Mindestalter: 16 Jahre

 

  • Klasse L: Zugmaschinen bis 32 km/h, mit Anhänger bis 25 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h, Mindestalter: 16 Jahre

 

  • Klasse T: Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit Anhänger mit mehr als 32 km/h und nicht mehr als 60 km/h, bis zum 18. Lebensjahr darf die Zugmaschine nur 40 km/h fahren, Mindestalter: 16 Jahre

 

  • Klasse B: Kraftfahrzeuge bis 3.5 t und Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt. Mindestalter: 18 Jahre, bzw. 17 Jahre bei BF17

 

  • Klasse BE: Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger der nicht in die Klasse B fällt. Mindestalter: 18 Jahre, bzw. 17 Jahre bei BF17

 

  • Klasse C1: Kraftfahrzeuge über 3.5 t aber nicht mehr als 7,5 t zulässiger Gesamtmasse, max. neun Sitzplätze, Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse, Mindestalter: 18 Jahre

 

  • Klasse C1E: Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit Anhänger über 750 kg. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 12 t und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen, Mindestalter: 18 Jahre

 

  • Klasse C: Kraftfahrzeuge über 3.5 t zulässiger Gesamtmasse, max. neun Sitzplätze, Anhänger bis 750 kg zulässiger  Gesamtmasse, Mindestalter: 18 Jahre

 

  • Klasse CE: Kraftfahrzeuge der Klasse C mit Anhängern über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, Mindestalter: 18 Jahre

 

  • Klasse D1: Kraftfahrzeuge mit mehr als neun und nicht mehr als 17 Sitzplätzen, Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse, Mindestalter: 18 Jahre

 

  • Klasse D1E: Kraftfahrzeuge der Klassen D1 mit Anhängern über 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 12 t und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen, Mindestalter: 21 Jahre

 

  • Klasse D: Kraftfahrzeuge mit mehr als neun Sitzplätzen, Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse, Mindestalter: 21 Jahre

 

  • Klasse DE:  Kraftfahrzeuge der Klassen D mit Anhängern über 750 kg, die zulässige Gesamtmasse darf 12 t nicht überschreiten, Mindestalter: 21 Jahre