Lkw-Grundqualifikation
Regelungen und Voraussetzungen
Wer seinen LKW-Führerschein nach dem 9. September 2009 (Klasse C/C1 und CE/C1E) erwirbt, muss eine Grundqualifikation vorzeigen können.
Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Die “normale” Grundqualifikation
Durch Ablegen der Prüfung bei der IHK ohne jegliche Vorbereitung. Die Grundqualifikation, die den Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis voraussetzt, umfasst eine theoretische Prüfung (240 Min) und
eine praktische Prüfung (210 Min).
2. Die beschleunigte Grundqualifikation
Mit 140 Stunden (a' 60 Min - Vollzeit) Unterricht und dadurch verkürzter Prüfung.
Die beschleunigte Grundqualifikation, setzt die Fahrerlaubnis, sowie das Alter von 18 Lebensjahren des Fahrers voraus. Hier ist eine Schulung von 140 Stunden und nur eine theoretische Prüfung von 90
Min zu absolvieren (eine abgeschlossene Berufsausbildung als Berufskraftfahrer/in oder Fachkraft im Fahrbetrieb wird ebenfalls anerkannt).
